| Wegsperre |
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Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht Ab 24.02.2010 wird im Bereich der Gemeinde Oberwölz-Umgebung für alle Gemeindestraßen und öffentlichen Interessentenwege während der jährlichen Tauwetterperiode ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht verordnet. Davon ausgenommen sind Futtermitteltransporte Diese Verordnung gilt jeweils in der jährlichen Tauwetterperiode und tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen in Kraft und gilt mit deren Entfernung wieder als aufgehoben.
AUFGEHOBEN |
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