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Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht

Ab 24.02.2010 wird im Bereich der Gemeinde Oberwölz-Umgebung für alle Gemeindestraßen und öffentlichen Interessentenwege während der jährlichen Tauwetterperiode ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht verordnet.

Davon ausgenommen sind

     Futtermitteltransporte
     Milchtransporte
     Viehtransporte
     Schülerbus

Diese Verordnung gilt jeweils in der jährlichen Tauwetterperiode und tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen in Kraft und gilt mit deren Entfernung wieder als aufgehoben.

 

AUFGEHOBEN

 
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